Reisepass – macht der Sinn?

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden. Doch wo liegt der Unterscheid zum elektronischen Reisepass (ePass) und Personalausweis und wann macht welche Option Sinn?

Es gibt drei Optionen:

  1. Kinderreisepass
  2. Elektronischer Reisepass (ePass)
  3. Personalausweis


Kinderreisepass /Kinderausweis

Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt und ist sechs Jahre gültig. Er enthält keine biometrischen Informationen und das Lichtbild kann mehrfach ausgetauscht werden; es muss aber eine biometrische Aufnahme sein. Eine Verlängerung ist bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Man bekommt den Kinderreisepass meist gleich beim Amt ausgestellt und kann ihn sofort mitnehmen. Eine Aktualisierung (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen. Der Kinderreisepass enthält keine gespeicherten Informationen, welche für die Einreise in viele Länder, wie zum Beispiel den USA, China oder Südafrika verlangt werden. Daher benötigt man bei Reisen in diese Länder zusätzlich ein Visum, dass in der jeweiligen Botschaft vor Reiseantritt beantragt werden muss.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass (ePass). Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist man in Deutschland verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen.

„richtiger“ Reisepass

Der elektronische Reisepass (ePass) für ein Baby oder Kind unterscheidet sich nicht von dem eines Erwachsenen. Er ist für Personen unter 25 Jahren jeweils 6 Jahre und danach 10 Jahre lang gültig. Auf einem Chip sind biometrische Informationen eingearbeitet, welche nicht geändert werden können. Somit muss bei einem Baby oder Kleinkind ggf. damit gerechnet werden, dass eventuell bereits nach ein- oder zwei Jahren ein neuer ePass erforderlich ist, wenn das Lichtbild dem Kind nicht mehr gleicht. Dies kann insbesondere bei Babyfotos der Fall sein.

Personalausweis

Der Personalausweis ist normalerweise für Personen ab 16 Jahren kann jedoch auf Wunsch der Sorgeberechtigten auch für Kinder ab 12 Jahren ausgestellt werden. Er ist für Kinder 6 Jahre gültig und ermöglicht die Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sollte der geplante Aufenthalt in einem EU-Land länger als drei Monate sein, empfiehlt es sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachzulesen ob weitere Dokumente (ePass etc.) erforderlich sind. Auf deren Internetseite werden auch allgemeine Informationen zum Reiseland und das jeweils benötigte Ausweisdokument aufgeführt. Einige Nicht-EU-Länder, wie zum Beispiel Norwegen, die Schweiz, Serbien, die Türkei, etc. akzeptieren den Personalausweis zur Ein- und Ausreise.

Solltest Du vorhaben mit Deinem Baby Deutschland zu verlassen musst Du also unterscheiden, ob Du innerhalb der EU verreist oder in andere Länder wie die Türkei, Südafrika oder die USA reisen möchtest. Die Kosten für einen Kinderreisepass belaufen sich aktuell auf 13,- €, Verlängerung 6,- €. Ein ePass kostet 37,50 €, ein Personalausweis 22,80 €.

Achtung: Wichtiger als jeder Pass oder Ausweis ist …

Wichtig: Wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil Deutschland verlässt ist eine Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten mitzuführen. Ebenso müssen alleine reisende Kinder einer Reisevollmacht der/des Sorgeberechtigten vorweisen können. Es kommt täglich vor, dass zum Beispiel am Flughafen bei der Ausreise oder auch Einreise im Urlaubsland Behörden kontrollieren, ob man berechtigt ist mit dem Kind alleine zu verreisen. Es ist egal, ob Du einen ePass oder Kinderausweis hast. Ohne Bestätigung kann es schwierig werden und Dir sogar die Weiterreise untersagt werden. Ich kenne solche Fälle mit Flügen in die Türkei oder sogar nach Großbritannien (vor Brexit).

Pass beantragen – das Mitbringen!

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • bei Erstbeantragung Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Ausweisdokument (bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis – soweit vorhanden)
  • Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
  • Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

Baby Passfoto vom Profi

Lass einen Profi ran! Die Studio Line Fotostudios gibt es in jeder größeren Stadt und Einkaufspassage. Du bekommst vier Abzüge für aktuell 16 €. Das geht sehr schnell und die Bilder werden direkt ausgedruckt, nachdem man vorher die Qualität und biometrische Tauglichkeit am Computer geprüft hat. Hier ist zu beachten, dass die Richtlinien für Babys nicht ganz so streng sind wie bei Erwachsenen. Sollte bei der Fotosession ein Schnappschuss besonders schön gelungen sein, sich aber nicht als Passfoto eignen, kann man diesen natürlich auch gleich mit ausdrucken lassen. Dann gibt es neben den strengen biometrischen Bildern auch was zu lachen.

Am besten verbindet man den Termin mit einem Baby Foto Shooting. Hierfür gibt es eigentlich immer auf Groupon gute Angebote und man erhält nebenbei ein ganzes Set an tollen Baby- oder Kinderfotos.

Passfoto selber machen

Das Bundesministerium des Innern bietet auf seiner Webseite eine Passbildschablone zum Download an. Diese verdeutlicht, wie man schauen, gekleidet und belichtet sein muss um ein biometrisches Foto zu bekommen.

Es gibt natürlich auch andere Webseiten, welche Tipps und Anleitungen zur Erstellung biometrischer Passfotos geben. Brauchbare Fotos sind aktuell sogar mit einem neueren Handy möglich. Allerdings ist der Aufwand im Fotostudio meist geringer und man kann sicher sein, dass das Bild für die Passerstellung vom Amt akzeptiert wird.

Fazit

Ihr müsst selber entscheiden, wie euer Reiseverhalten ist. Meines kennt ihr ja, ich bin seit neuestem Vielflieger. Macht ihr viele Fernreisen ist ein ordentlicher Reisepass unumgänglich. Kinder verändern sich biometrisch ab einem Jahr nicht mehr so schnell, so dass ein neuer Pass eher all 2-3 Jahre notwendig ist. Der Kinderausweis ist definitiv sinnvoll, wenn man überwiegend in EU-Ländern unterwegs ist. Hier sei nur angemerkt, dass die zusätzliche Visa-Beantragung bei Fernreisen immer mit Bürokratie und zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Also auf in die Ferne, Eure Vic 🙂

Victoria auf dem Bett und lächelt
Einfach Vic
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